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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kfz Hebebühne

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Versandkosten
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands und international per Spedition oder Paketversand.

Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse oder auf Rechnung. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

1. Geltungsbereich
1. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde; sie werden mit Auftragserteilung anerkannt. Die Bedingungen gelten ausschließlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen werden von uns auch dann nicht anerkannt, wenn die Lieferung von uns vorbehaltlos ausgeführt wird, nachdem der Besteller der Geltung unserer Bedingungen widersprochen hat.
2. Unter einem Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen, beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. Ein Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen, beruflichen Tätigkeit handelt.
4. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

2. Ausführung der Lieferung
1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Eine Bestellung gilt dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Verbindlich ist allein der Text unserer Auftragsbestätigung.
2. Die unserem Angebot beigefügten Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Muster etc. sind nur annäherungsweise maßgebend, sofern sich aus dem Angebot nichts Gegenteiliges ergibt.
3. Werden von uns Teile nach Kundenzeichnungen gefertigt, so sind die von uns angefertigten und vom Kunden genehmigten Zeichnungen maßgebend. Hat der Kunde Zeichnungen oder Muster genehmigt, so sind etwaige Abweichungen besonders schriftlich zu vereinbaren; sie berechtigen uns, etwaige Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3. Lieferfrist
1. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind nur annähernd, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Vereinbarte Lieferzeiten rechnen erst vom Tage unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Sie beginnen in jedem Fall erst dann zu laufen, wenn alle technischen Details einvernehmlich geregelt und die geprüften Unterlagen, Zeichnungen und Muster verbindlich sind. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung, insbesondere der von uns lediglich vertriebenen Artikel, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2. Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen bleiben grundsätzlich vorbehalten. Mit Rücksicht auf die Fertigungsverhältnisse sind abweichende Unter- oder Überbelieferungen in Höhe von +/-10% zulässig; der Besteller ist in jedem Fall nicht berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern oder für den Fall der Unterlieferung Ansprüche gegen uns geltend zu machen.
3. Im Falle von höherer Gewalt, bei Streik gleich welcher Art, Aussperrung, Krieg, nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie bei sonstigen unvorhersehbaren und/oder unabwendbaren und/oder außergewöhnlichen Ereignissen sowie bei allen sonstigen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich eine von uns angegebene Lieferfrist entsprechend, wovon der Besteller unterrichtet wird. Wird aufgrund eines vorbeschriebenen Ereignisses die von uns übernommene Lieferungs- und Leistungspflicht unmöglich, werden wir von unseren Vertragspflichten frei und sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind insoweit ausgeschlossen.
4. Verstreichen von uns angegebene Lieferfristen aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Besteller berechtigt, pro vollendeter Woche Verzug – sofern er uns einen Verzugsschaden nachweist – eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5%, max. jedoch in Höhe von 5% des Lieferwertes (Fakturaendbetrag ausschließlich Mehrwertsteuer) für die jeweils verspäteten Lieferungen zu verlangen; insoweit sind aber alle weitergehenden Ansprüche ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche stehen dem Besteller jedoch nur zu, sofern der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von unserer Seite aus beruht. Dies gilt nicht im Falle eines kaufmännischen Fixgeschäftes oder in den Fällen, in denen das Interesse des Bestellers an der Erfüllung wegen des eingetretenen Verzugs fortfällt.
5. Die Einhaltung der Lieferfrist durch uns setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Zahlungspflichten des Bestellers voraus. Tritt in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers nach Abschluss des jeweiligen Vertrages eine wesentliche Verschlechterung ein, ist insbesondere eine Gefährdung der Kreditwürdigkeit zu besorgen, so sind wir berechtigt, die Ausführung der jeweiligen Bestellung zu verweigern, bis angemessene Sicherheit geleistet ist. Geschieht dies nicht innerhalb angemessener Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Besteller Schadenersatzansprüche zustehen.
6. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers oder aus anderen, von uns nicht zu vertretenen Gründen, so sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Woche, gerechnet ab Mitteilung der Versandbereitschaft, Mehraufwendungen in Höhe von 0,5 % maximal 5 % des Lieferwertes der eingelagerten Ware für jede angefangene Woche zu verlangen, soweit wir nicht einen höheren Schaden nachweisen.

4. Gefahrenübergang
1. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht „ab Werk“ auf den Besteller über, soweit sich nicht aus dem Vertrag schriftlich etwas anderes ergibt. Dies gilt auch dann, wenn wir die Organisation des Transports einschließlich der Frachtkosten übernehmen. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers oder aus anderen, von uns nicht zu vertretenen Gründen, so geht die Gefahr ab dem jeweiligen Datum der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
2. Werden die von uns gelieferten Waren montiert, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der bestellten Teile frei Montierort auf den Besteller über, soweit sich nicht aus dem Vertrag etwas anderes schriftlich ergibt. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert; in diesem Fall gilt Abs. (1) Satz 2.

5. Sachmängelhaftung bei Kaufverträgen
1. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, wenn es sich bei dem Besteller nicht um einen Verbraucher handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem Besteller nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.
2. Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Bestellers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch, beschränkt. Sofern der Besteller kein Verbraucher ist, haben wir das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzteillieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist.
3. Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir arglistig tätig geworden sind, oder unsere Vertragspflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haften wir wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem haften wir nach den Regelungen des Produkthaf-tungsgesetzes. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Im letzteren Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Demgegenüber haften wir nicht sofern uns nur der Vorwurf leichter Fahrlässigkeit trifft.
4. Sofern der Schadenersatzanspruch auf der schuldhaft unterlassenen Mangelbeseitigung beruht, ist er im Hinblick auf Einbau- und Ausbaukosten der Höhe nach – wenn der Besteller Unternehmer ist – auf die entsprechenden Sätze der DAT/Schwacke-Liste begrenzt.
5. Im Fall der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Gegenüber Unternehmern gilt dies nur, soweit sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
6. Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Besteller bei uns geltend zu machen. Ist der Besteller Händler, ist er verpflichtet, uns die etwaige Mängelanzeige seines Kunden unverzüglich zu übermitteln. Sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen, hat er etwaigen, sich daraus ergebenden Schaden selbst zu tragen.
7. Im Fall eines Mangels, der auf einer nicht von uns durchgeführten fehlerhaften Montage beruht, besteht die Verpflichtung zur Sachmangelhaftung nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung der Montage hat der Besteller darzulegen und zu beweisen.
8. Wenn die vom Besteller gelieferten Stoffe (insbesondere Einsatz-, Betriebs- und Verfahrensbedingungen, Rezepturen, Spezifikationen sowie sonstige für die zu erbringende Leistung erheblichen Umstände und Parameter) einen Mangel verursachen, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

6. Erweitertes Pfandrecht und Sachmangelhaftung bei Werkverträgen

1. Wegen unserer Forderung aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in den Besitz des Bestellers gelangten Gegenständen zu.
2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Besteller gehört.
3. Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren – bei Unternehmern – in einem Jahr ab Abnahme des Leistungsgegenstandes. Für andere Besteller – Verbraucher – gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen. Nimmt der Besteller den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
4. Die Abnahme des Leistungsgegenstandes durch den Besteller erfolgt in unserem Betrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist.

7. Unternehmerrückgriff bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer
1. Wenn der Besteller die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, kann er uns gegenüber Sachmangelhaftungsansprüche geltend machen.
2. Der Besteller kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Besteller vorhanden war.
3. Der Besteller hat im Rahmen dieses Untemehmerrückgriffs uns gegenüber keinen Anspruch auf Schadenersatz.

8. Warenrücknahme/Wiedereinlagerungsgebühr
1. Soweit wir freiwillig vom Besteller Ware zurücknehmen, gilt folgendes: Rücknahmefähig ist nur Ware in ordnungsgemäßem, verkaufsfähigem Zustand, bei der es sich nicht um Sonderanfertigungen, bzw. -bestellungen handelt. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Besteller eine Gutschrift in Höhe des Warenwertes, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr, die nicht in bar ausbezahlt wird, sondern nur bei künftigen Einkäufen bzw. Aufträgen verrechnet wird.
2. Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel pauschal 15% des Werts der zurück-genommenen Ware.

9. Montage
1. Im Falle einer Montage der von uns gelieferten Teile durch uns gilt Ziff. 5 entsprechend, soweit nicht nachstehend etwas anderes geregelt ist.
2. Unterbrechungen und Behinderungen gleich welcher Art bei der Montage, die wir nicht zu vertreten haben, gehen zu Lasten des Besteller. Dies gilt insbesondere, wenn uns nicht Strom, Druckluft und Wasser sowie sonstige Hilfsmittel kostenlos für die Dauer der Montage bis zur endgültigen Abnahme zur Verfügung stehen.

10. Sonstige Ansprüche/Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziff. 5 geregelt, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden nach § 823 Abs. 1 BGB.
2. Soweit die Schadenersatzhaftung unsererseits ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Zahlungsbedingungen
1. Es gelten ausschließlich die vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne jeden Abzug. Wechsel und Schecks auch die Hergabe von Schecks mit Finanzierungswechseln werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Die Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sind vom Besteller zu tragen. Zahlungen aufgrund von Wechseln und Schecks gelten erst nach Gutschrift des jeweiligen Betrages auf unserem Konto als erfüllt, bei Hergabe von Schecks mit Finanzierungswechseln erst bei Einziehung dieser Wechsel.
2. Ist der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir – Unternehmen gegenüber – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% (bei Verbrauchern: 5 %) p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich Verzugsschaden zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist uns einen geringeren Verzugsschaden nach. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur zu, wenn und soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Besteller kann uns gegenüber ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf etwaigen Gegenansprüchen aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis herrührt. Bei Mangelhaftigkeit der gelieferten Sache/Leistung kann der Besteller nur dann ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn der Mangel von uns anerkannt oder unbestritten ist.

12. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäfts-verbindung zwischen uns und dem Abnehmer unser Eigentum.
2. Der Besteller ist berechtigt, die von uns gelieferte Vorbehaltsware in seinem ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Diese Berechtigung kann von uns aus begründetem Anlass bei Gefährdung unserer Interessen insbesondere Zahlungsunfähigkeit des Bestellers widerrufen werden. Die Weiterveräußerungsberechtigung besteht nicht, wenn der Besteller und sein Abnehmer vereinbaren, dass die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer aus der Weiterveräußerung unübertragbar sein soll.
3. In Fällen der berechtigten Weiterveräußerung tritt der Besteller uns schon jetzt alle ihm zukünftig entstehenden Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen ihm und uns vereinbarten jeweiligen Faktorenwertes ab. Zu diesen Forderungen gehören auch solche, die der Besteller nur erfüllungshalber übernommen hat. Nimmt der Besteller die Forderung aus der Veräußerung der Vorbehaltsware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Konto-korrentverhältnis auf, so gilt der anerkannte Schlusssaldo bis zur Höhe des mit dem Besteller vereinbarten Rechnungswertes als abgetreten. Zur Einziehung der Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware bleibt der Besteller so lange berechtigt, bis er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug oder Vermögensverfall geraten ist.
4. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung weiter veräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturawertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiter veräußert wird.
5. Etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltswaren nimmt der Besteller für uns vor. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren räumt uns der Besteller den dabei entstehenden Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturawertes unserer Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum jeweiligen Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung ein. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen, die er durch Verbindung der gelieferten Sache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erlangt, schon jetzt in Höhe unserer Lieferforderung zur Sicherheit ab.
6. Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Vorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen; bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen ist der Besteller verpflichtet, die Gläubiger auf unser Eigentum bzw. auf die Verpfändung hinzuweisen. Er ist überdies verpflichtet, uns von diesen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unverzüglich zu unterrichten, damit wir in der Lage sind ggf. Drittwiderspruchsklage zu erheben. Die Kosten einer etwaigen Drittwiderspruchsklage hat der Besteller zu tragen.
7. Übersteigen unsere Sicherheiten die im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bestehenden zu sichernden Forderungen um mehr als 25%, so geben wir auf Verlangen des Bestellers die Sicherheiten insoweit frei.
8. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Schäden versichern zulassen.

13. Gerichtsstand/Erfüllungsort/Anwendbares Recht
1. Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist Gerichtsstand Köln; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Halver zugleich Erfüllungsort.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online Shops

1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen von Consul Werkstattausrüstung GmbH an Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Consul Werkstattausrüstung GmbH, Geschäftsführer: Frank v. d. Crone, Daimlerstraße 1, 58553 Halver, Handelsregister: Amtsgericht Iserlohn, HRB 4160.

3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

4. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Consul Werkstattausrüstung GmbH, Daimlerstraße 1, 58553 Halver, Tel.: 02353-7009-0 , Email: info@consul-gmbh.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Consul Werkstattausrüstung GmbH, Daimlerstraße 1, 58553 Halver oder an die von uns zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

5. Wichtige Hinweise:
1) Bitte vermeiden Sie Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.
2) Wir behalten uns vor, Wiederaufarbeitungskosten zu berechnen, sofern die Ware beschädigt an uns zurück gesendet wird.
3) Das Widerrufsrecht gilt nur, sofern die Ware unbenutzt ist und nicht aufgebaut / montiert wurde.

Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An:
Consul Werkstattausrüstung GmbH
Daimlerstraße 1,
58553 Halver


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum


(*) Unzutreffendes streichen.